FAQ Allgemein

Nachdem Ihr Auftrag bei uns erfasst wurde, bekommen Sie per Mail entweder eine Auftragsbestätigung oder direkt Ihren Schaltungstermin mitgeteilt. Die nötigen Geräte senden wir Ihnen in der Regel ein bis zwei Tage vor Ihrem Schaltungstermin zu. Alternativ haben Sie die Möglichkeit unseren Installationsservice (Preis siehe Preisliste Privatkunden) zu buchen und sich Ihre Geräte vor Ort von unseren Techniker:innen einrichten zu lassen. Ein Versand eines vorkonfigurierten Routers ist gegen einen Aufpreis von 29,95 € brutto ebenfalls möglich.

Nein. Bitte kündigen Sie Ihren aktuellen Telefonanschluss bzw. DSL-Anschluss nicht selbst. Damit ein reibungsloser und unterbrechungsfreier Wechsel zu FNOH-DSL sichergestellt ist, kündigen wir (nach Erhalt Ihrer Anmeldung bei uns) den jetzigen Anschluss. Hierbei veranlassen wir auch gleich die Übernahme der bisherigen Rufnummer(n).

Sollten Sie dennoch selbst gekündigt haben, informieren Sie uns hierrüber bitte mind. 6 Wochen vor Abschalttermin, andernfalls ist eine reibungslose Umstellung zu uns nicht möglich.

Sie haben Ihren Telekom bzw. T-Online-Vertrag gekündigt und möchten Ihre bisherige T-Online-Mail-Adresse behalten? Das ist kein Problem!

Noch 6 Monate nach Kündigungsdatum Ihres alten Telekomvertrags können Sie Ihre E-Mail-Adresse weiter benutzen. In dieser Zeit müssen Sie sich Ihre E-Mail-Adresse sichern, sonst wird die Adresse danach gelöscht. Weiter Hinweise dazu erhalten Sie hier: https://www.telekom.de/hilfe/festnetz-internet-tv/e-mail/e-mail-adresse-passwoerter-und-sicherheit/e-mail-erhalt

Sollten Sie eine Mail-Adresse nutzen, die nicht @T-Online.de lautet, können Sie diese mit hoher Wahrscheinlichkeit weiter nutzen. Bei einigen Anbietern kostet die Nutzung ein geringes Entgelt. Bitte kontaktieren Sie hierzu Ihren jetzigen Anbieter. So erfahren Sie genau, was für eine Weiternutzung genau zu tun ist.

Nein, die FNOH-DSL Südheide GmbH stellt Ihnen als Internetprovider alles zur Internetnutzung zur Verfügung. Ein zusätzlicher Provider oder Telefonanschluss ist nicht notwendig.

Ja! Bei einem Wechsel zu uns können Sie Ihre bisherige(n) Rufnummer(n) weiterhin nutzen. Sofern Sie im Zusatzformular „Anbieterwechsel“ des Antrages die Rufnummer(n) vermerkt haben, kümmern wir uns um alles. Ihre bisherige Rufnummer(n) wird so problemlos von uns übernommen.

Sollten Sie eine neue Rufnummer wünschen, ist dieses entsprechend auf dem Antrag zu vermerken.

Ja, ein Telefonanschluss über die FNOH ist möglich.

Sie können hierbei sowohl ihre bisherige Rufnummer mitnehmen, als auch neue, zusätzliche Rufnummern erhalten. Bei Interesse, beraten wir Sie gerne!

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre hat gezeigt, das wir eine Verfügbarkeit im Jahresmittel von ca. 98 % haben.

FAQ Technik

WDSL
Bei FNOH-WDSL (per Funk) bekommen Sie die Empfangseinheit von uns zur Verfügung gestellt. Diese „wandelt“ das verschlüsselte Funksignal in einen Netzwerkanschluss um.

Glasfaser und WDSL
Für den Betrieb am Glasfaser und Richtfunknetz benötigen Sie einen Router, der die Einwahl über einen WAN-Post herstellen kann. Die von uns vermarkteten Router finden Sie in unserer Hardware-Übersicht.

IPDSL
Bei FNOH-IPDSL benötigen Sie ein passendes ADSL bzw. VDSL Modem. Auch hier finden Sie die von uns vermarkteten Router finden Sie in unserer Hardware-Übersicht.

Unser DSL-Einwahlserver arbeitet mit einem MTU-Wert von 1492. Dieser Wert wird im Kundenrouter eingestellt. Einige Geräte stellen sich bei der Einwahl automatisch auf diesen Wert ein. Bietet der Router eine Funktion mit „MTU-Auto“ an, dann bitte diese auswählen. Der Router stellt sich dann selbstständig auf dem passenden Wert ein.

Bei der DSL-Einwahl in unser System bekommt der Router oder auch PC automatisch die DNS-Server von unseren System mitgeteilt. Allgemein sind das die DNS-Adressen: 46.167.8.88 (dns1.fnoh.de) sowie 51.75.78.237 (dns2.fnoh.de). Wir empfehlen Ihnen jedoch die automatisch zugewiesenen Adressen zu verwenden.

Ja, das ist problemlos möglich. Bitte beachten Sie bei der VPN-Konfiguration, dass Sie als FNOH-Nutzer über eine dynamisch (öffentliche) zugeteilte IP-Adresse verfügen, dass die VPN-Authentisierung durch die Gegenstelle nicht über Ihre IP-Adresse erfolgen kann.

Diese Einschränkungen gelten nicht, wenn Sie über einen FNOH-DSL-Geschäftskundenanschluss verfügen. Hier erhalten Sie eine feste öffentliche IPv4-Adresse. Für Privatkundenanschlüsse ist eine feste öffentliche IP-Adresse gegen Aufpreis von 9,95 € erhältlich.

Bei VDSL:
Die Schaltung wird im Laufe des Vormittags durchgeführt. In diesem Zeitraum wird Ihre Anschlussleitung von Ihrem bisherigen Anbieter zu uns umgeschaltet, außerdem wird/werden Ihre Rufnummer(n) übernommen. Ihr alter Anbieter wird an diesem Tag in den frühen Morgenstunden Ihren Telefonanschluss außer Funktion setzen. Bis die Umschaltung stattgefunden hat, wird Ihr Anschluss somit komplett außer Funktion sein.

Nach der Umschaltung können Sie Ihren Router mit den von uns bereitgestellten Einwahldaten anschließen und nutzen. Sobald Sie auch Ihren VoIP-Account (Telefonanschluss) im Router eingerichtet haben, können Sie auch das Telefon wieder nutzen.

Sollte der Anschluss nach 14 Uhr noch nicht funktionieren, wenden Sie sich bitte an unsere Kundenhotline. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir weder Informationen über den genauen Zeitpunkt der Schaltung noch Einfluss darauf haben.

Bei WDSL bzw. Glasfaser:

Ihr alter Anbieter wird an diesem Tag in den frühen Morgenstunden Ihren Telefonanschluss außer Funktion setzen.

Insofern Sie bereits vorab einen Anschluss von uns geschaltet bekommen haben, können Sie Ihren Router mit den von uns bereitgestellten Einwahldaten anschließen und nutzen. Sobald Sie auch Ihren VoIP-Account (Telefonanschluss) im Router eingerichtet haben, können Sie auch das Telefon wieder nutzen.

Durch die sehr hohe Übertragungsrate unserer xDSL-Anschlüsse muss eine Messung der Geschwindigkeit sehr sorgfältig durchgeführt werden, um Messfehler zu vermeiden. Hinweise für eine sachgemäße Geschwindigkeitsmessung finden Sie im Artikel „Grob geschätzt“ von Urs Mansmann (c’t, Ausgabe 08/09, Seite 157).

Insbesondere bei einer Messung über WLAN hängt die erreichbare Geschwindigkeit maßgeblich von den örtlichen Gegebenheiten (Entfernung zum Access Point, Beschaffenheit des Mauerwerks, Signalstärke) ab. Falls Sie den Eindruck haben, dass Ihr Anschluss „zu langsam“ ist, so überprüfen Sie bitte zunächst, mit welcher Datenrate sich Ihr DSL-Modem verbunden hat. Diese Information finden Sie beispielsweise bei AVM Fritz!Box auf der Startseite (http://fritz.box). – Die Geschwindigkeit mit der sich „die Box“ verbunden hat, ist mit Abzug von ca. 5 % Toleranz, auch die tatsächlich nutzbare Geschwindigkeit.

Für belastbare Messungen nutzen Sie bitte die Seite www.breitbandmessung.de oder im besten Fall die Desktop-Anwendung der BNetzA, welcher unter folgendem Link zur Verfügung gestellt wird: www.breitbandmessung.de/desktop-app

Bitte nehmen Sie ggf. Kontakt mit uns auf. Wir werden Ihnen bei der Feststellung Ihrer Internetgeschwindigkeit Hilfestellung leisten.

FAQ Glasfaser

Allgemein zum Glasfaseranschluss

Mit einem Glasfaseranschluss verfügen Sie über eine stabile, jederzeit gleich schnelle Datenverbindung.

Während bei der bisherigen Internetverbindung über die Telefonkupferleitungen bei Geschwindigkeiten bei maximal 100 Mbit/s Schluss ist, geht es bei einem Glasfaseranschluss (FTTH – Fiber To The Home) mit diesen Geschwindigkeiten erst los. Möglich wird das, weil bei FTTH eine eigene Glasfaserleitung mit 1 Gbit/s bis ins Haus, bzw. bis in die Wohnung gelegt wird. Sollte das in Zukunft nicht ausreichen, kann durch Austausch der Geräte an der Glasfaser auch auf 10 Gbit/s oder 100 Gbit/s aufgestockt werden.

Telefonie und Fernsehen in High Definition sind nur zwei weitere Vorteile. Mehr noch. Über einen FTTH-Anschluss sind Sie schon heute in der Lage 4K-Videoinhalte abzurufen oder Ihren Lieblingsfilm in 3D per Video-on-demand (VoD) zu streamen.

Auch ist bei Gewitter die Gefahr von defekten Endgeräte erheblich kleiner, da anders als bei der Telefonleitung die Glasfaserleitung keinen Strom und somit Überspannung ins Haus transportieren kann.

Der Anschluss an das neue Glasfasernetz ist für alle Teilnehmer während der Vorvermarktung kostenlos.

Außerhalb der Vorvermarktungszeiträume fällt eine einmalige Anschlussgebühr von min. 899,- Euro je Haushalt an.

Fragen zur Technik

Zunächst muss der Eigentümer des Grundstücks bzw. des Hauses eine Grundstückseigentümererklärung (erhältlich in unserem Downloadbereich) für den Hausanschluss unterzeichnen. Im Erdgeschoss oder dem Keller installieren wir anschliessend ein Netzabschlussgerät (ca. 15 x 15 cm), welches aus dem Glasfasersignal wieder ein elektrisches Signal macht.

Von dort aus muss dann ein Netzwerkkabel (Cat.5e oder besser) zum Standort des Router verlegt werden. Diese Verkabelung kann entweder durch den Hauseigentümer bzw. Kunden oder durch eine Fachfirma vorgenommen werden. Sprechen Sie uns hierzu an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Der Kunde/Eigentümer ist für die Verkabelung in seinem Haus selbst verantwortlich und kann somit selbst entscheiden, wer die Verkabelung vornimmt. Wir empfehlen jedoch, alle Verkabelungsarbeiten von einem Fachmann ausführen zu lassen und somit Übertragungsfehler durch falsche Verkabelung auszuschließen. Sollten Störungen aufgrund mangelhafter Verkabelung auftreten, sind die dadurch resultierenden Entstörungseinsätze kostenpflichtig.

Eine Auflistung unserer Kooperationspartner finden Sie hier.

Selbstverständlich JA! Entweder haben Sie bereits einen passenden Router mit dem Sie auch nach der Umschaltung auf Glasfaser das WLAN nutzen oder wir beraten Sie gern welches der passende Router für Ihren Anwendungsfall ist.

Selbstverständlich JA! Ihr Telefon funktioniert auch in Zukunft mit den gängigen Leistungsmerkmale weiter. Sie benötigen kein „IP-fähiges“ Telefon, es funktionieren auch weiter alle analogen bzw. ISDN Endgeräte.

Fragen zum Ausbau

Nachdem die Tiefbauarbeiten für Ihren Glasfaserhausanschluss, also das Verlegen des Leerrohres bis in Ihr Haus, abgeschlossen wurden, erfolgt eine Rückmeldung an unsere Planungsabteilung.

Diese prüft, falls nicht bereits im Voraus erfolgt, den Baustatus des Glasfasernetzes und koordiniert bzw. terminiert mit Ihnen das Einblasen der Glasfaserleitung in Ihr Haus/Ihre Wohnung.

Nachdem die Glasfaserleitung in das vorhandene Leerrohr eingeblasen wurde, muss entweder ein Verteiler (APL) oder eine Hausanschlussdose (FTU) gesetzt werden.

Erfolgt dieses nicht in Verbindung mit dem Einblasen der Faser, wird zeitnah ein separater Termin durch den Tiefbauer oder ein anderes beauftragtes Unternehmen mit Ihnen vereinbart.

Nachdem der Konverter montiert wurde und beide Lampen des Konverters grün leuchten/blinken, ist Ihr Anschluss betriebsbereit.

Wechsel von anderen Anbietern:
Sollten Sie von einem anderen Anbieter zur FNOH wechseln, werden Ihnen die Zugangsdaten mit dem Portierungstermin und weiteren Informationen zur Umstellung zugesandt. Ihr Glasfaseranschluss wird nach Ende der Vertragslaufzeit Ihres alten Anbieters aktiviert.

Wechsel als Bestandskunde:
Als Bestandskunde können Sie bereits eigenständig eine Umstellung auf das Glasfasernetz vornehmen. Nach erfolgreicher, technischer Überprüfung des Anschlusses erhalten Sie eine Information über die Umstellung in den von Ihnen gebuchten Glasfasertarif. Bis dahin surfen Sie weiterhin mit der Geschwindigkeit Ihres bisheriges Tarifes. Dieser Prozess kann bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen.

Fragen zum Vertrag

Wenn Sie auf der Anmeldung angegeben haben, dass Sie in der „Übergangsphase“ einen VDSL-Anschluss über die vorhandene Telefonleitung wünschen, kündigen wir Ihren Telefon-Internetvertag und übernehmen nach Ablauf der Vertragslaufzeit Rufnummer(n) und die Leitung. Wenn das Glasfasernetz funktionsfähig ist, stimmen wir zusammen mit Ihnen einen Umschalttermin ab.

Möchten Sie warten bis Ihr Glasfaseranschluss fertig ist, warten wir entsprechend solange mit der Kündigung bzw. Abschaltung bei Ihrem jetzigen Anbieter – Sie sind so keinen Tag ohne „Anschluss“.

Nein, wir kündigen Ihren bestehenden Vertrag und übernehmen alle Rufnummern. Bitte kündigen Sie NICHT selbst! Es besteht die Gefahr, dass wir Ihre Rufnummern dann nicht übernehmen können. Sofern Sie über gesonderte Verträge, z.B. über einen bestehenden LTE-Vertrag verfügen, so sind diese durch Sie eigenverantwortlich zu kündigen.

JA, wir portieren die Nummer(n) zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit. Bitte kündigen Sie in diesem Fall NICHT selbst, es besteht die Gefahr, dass wir Ihre Rufnummern dann nicht übernehmen können.

Nein, Sie müssen nicht doppelt zahlen. Wir berechnen erst dann, wenn wir die Versorgung zu Ihnen aufgenommen haben. Das bedeutet: Zahlungsende des Altvertrages = Zahlungsbeginn bei FNOH.

In einem Mehrfamilienhaus muss jede Wohneinheit einen eigenen Vertrag abschließen – unter Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse ist die Erlaubnis in Form der Grundstückseigentümererklärung (erhältlich in unserem Downloadbereich) zu erteilen.

Üblicherweise ist hier aber auch nur ein Glasfaserübergabegerät montiert, an das die einzelnen Kunden getrennt von einander angeschlossen werden. Die Verkabelung im Haus, stimmt die FNOH zusammen mit dem Hauseigentümer ab.

Wenn Sie als Mieter den Glasfaseranschluss nutzen möchten, beauftragen Sie ein Glasfaserprodukt bei uns. Voraussetzung für die Installation des Anschlusses ist jedoch, dass der Eigentümer sein Einverständnis in Form der Grundstückseigentümererklärung (erhältlich in unserem Downloadbereich) gibt.

Diese reichen Sie, vom Eigentümer unterzeichnet, gemeinsam mit dem Vertrag zum Breitbandprodukt ein. Sollten Sie während der 24-monatigen Vertragslaufzeit umziehen, nehmen Sie den Vertrag einfach mit. Sollte an Ihrem neuen Wohnort möglicherweise kein FTTH-Glasfaseranschluss verfügbar sein, ist der Vertrag unter Berücksichtigung der Sonderkündigungsmodalitäten auflösbar.

Einen FTTH-Glasfaseranschluss in Ihrem eigenen Haus beauftragen Sie ganz einfach, indem Sie einen Vertrag über ein Glasfaserprodukt bei uns abschließen. Außerdem geben Sie mit der Grundstückseigentümererklärung (erhältlich in unserem Downloadbereich) die Erlaubnis, dass die Verlegung des Kabels auf Ihrem Grundstück bis in Ihr Haus vorgenommen werden darf. Durch diesen Glasfaseranschluss gewinnt Ihre Immobilie zusätzlich an Wert, der sich bei einem eventuellen Verkauf sehr positiv auswirken kann.

Nein, falls die 40%-Quote (Infos dazu siehe Vorvermarktung) nicht zustande kommt, ist Ihr abgegebener Antrag hinfällig. Sollte FNOH nicht ggf. einen Teilausbau vornehmen und Sie mit Glasfaser erschließen. Sofern Sie nicht angegeben haben, bis zur Fertigstellung ein VDSL-Produkt über die vorhandene Telefonleitung beziehen zu wollen. In diesem Fall läuft der aktive VDSL-Vertrag mit dem normalen Vertragslaufzeiten.

Nein, da wir über ein komplettes eigenes Netz verfügen, sind Sie für alle gebuchten Dienste ausschließlich Kunde bei uns. Wir übernehmen die Kündigung Ihrer Altverträge bei Ihrem jetzigen Anbieter. Daher fallen keine Grundgebühren für die herkömmliche Telefonleitung mehr an.

Verfügbarkeit prüfen

Hier können Sie eine Verfügbarkeitsprüfung durchführen. Geben Sie einfach Ihre Adresse ein und beginnen Sie mit der Postleitzahl. Sie erhalten dabei sofort ein Ergebnis, welches unserer Produkte am gewählten Standort mit welcher Geschwindigkeit möglich ist.

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Verfügbarkeit prüfen

Zünden Sie den Datenturbo für Ihr Zuhause!

Wir bieten Ihnen Internetgeschwindigkeiten mit bis zu 1.000 Mbit/s in Up- und Download. Durch den Einsatz von Glasfaserleitungen und professioneller Richtfunktechnik, können wir eine hohe Verfügbarkeit und Stabilität gewährleistet (~98 % p.a.). Alle Geräte im FNOH-Netz werden rund um die Uhr überwacht und ein Ausfall automatisch an unser Serviceteam gemeldet.

Fragen, Wünsche, Anregungen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!